Verantwortlich:
Demedi-Dent GmbH & Co. KG
Brambauerstr. 295
44536 Lünen
Kontakt:
Telefon: 0231-4278474
Telefax: 0231-4278475
E-Mail: info@demedi-dent.com
Geschäftsführerin: Beate Bras da Silva
Registereintrag
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Dortmund
Registernummer: HRA 16296
Komplementärin:
Demedi-Dent GmbH HRB 20055
Zuständige Kammer: IHK Dortmund
Berufsbezeichnung: Dental Depot
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 252377078
Wirtschafts-Identifikationsnummer
Wirtschafts-Identifikationsnummer:
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Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 7 TMG:
Beate da Silva
Swift:
DAAEDEDD
Iban:
DE 28300606010006881319
Aufsichtsbehörde
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Haftungshinweis:
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Vertragsschluss, Bindungsfrist, Allgemeines
1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2 Der Käufer ist an seinen Auftrag gebunden. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung/Bestellung zustande.
1.3 Unsere Angebote sind stets freibleibend Änderungen in Ausführung und Material bleiben vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand dadurch nicht erheblich verändert wird und sie dem Käufer zumutbar sind.
1.4 Offensichtliche Irrtümer, Schreib-. Druck- oder Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich.
1.5 Montagekosten werden gemäß Einzelkaufvertrag vereinbart.
2. Mengen und Maßangaben
2.1 Die Produkte werden durch unser Fachpersonal aufgestellt, angeschlossen und in Betrieb gesetzt. Diese Leistungen werden gesondert berechnet. Notwendige Installationsarbeiten (Verlegung der Leitungen für Wasser. Luft Strom, Gas) gehören nicht zu unseren Leistungen.
2.2 Stellen sich nachträglich Abweichungen heraus, so gehen dadurch bedingte Mehrkosten zu Lasten des Käufers, es sei denn, die Abweichungen beruhen auf einem von uns zu vertretenden unrichtigen Aufmaß. Das gleiche gilt, wenn sich bei der technischen Installation/Montage Mehrkosten ergeben, die auf von uns nicht zu vertretenden Umständen beruhen.
3. Preise
3.1 Der Kaufpreis ist der von uns genannte Preis, oder, wo dies nicht im Einzelnen geschehen ist, der in unseren Preislisten aufgestellte Preis, wie er zum Zeitpunkt der Bestellung gültig ist. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vertraglichem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich in diesem Zeitraum die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Die Kostensteigerungen werden wir dem Käufer auf sein Verlangen nachweisen. Die Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Für Aufträge mit einem Warenwert bis € 150,00 (ohne Mehrwertsteuer) berechnen wir anteilmäßige Porto, Verpackungs-, und Versandkosten, jedoch mindestens € 6,90. Nachlieferungen werden spesenfrei ausgeführt, nicht aber Lieferungen von Artikeln, die wir nicht auf Lager halten und gesondert bestellen müssen. Bei Gipslieferungen können generell die Versandkosten in Rechnung gestellt werden.
3.3 Bei Entnahme von Zähnen aus den 6er und 8er Garnituren wird der jeweils übliche Komplettierungsaufschlag berechnet. Die Preise für 100, 250, 500, und 1.000 gleichartige Zähne werden nur dann berechnet, wenn das volle Quantum auf einmal abgenommen wird.
4. Zahlung und Verrechnung
4.1. Der Rechnungsbetrag ist rein netto zzgl. der MwSt. ohne Abzug zahlbar.
4.2 Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung ist Zahlung wie folgt zu leisten: 50 % nach Auftragserteilung und Erhalt der Rechnung; 50 % nach Lieferung und Inbetriebnahme. Unsere Rechnungen für Materialien und Leistungen des technischen Dienstes sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
4.3 Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen.
4.4 Falls nach Vertragsschluss in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung erkennbar wird, durch den unsren Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, können wir bei Bestehen einer Vorleistungspflicht unsere Leistung solange verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder uns Sicherheit für sie geleistet ist. Ist der Käufer nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist weder zur Zug um Zug Erfüllung noch zur Sicherheitsleistung bereit, steht uns das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
4.5 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur insoweit zulässig, als diese von uns als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.6 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Lieferfristen und -termine, Teillieferungen und Teilleistungen
5.1 Die schriftlich vereinbarten Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Bestätigung der Bestellung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage der eventuell erforderlichen Genehmigungen. Etwaige vom Käufer innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des Liefergegenstandes hemmen den Fristablauf und verlängern die Lieferfrist entsprechend.
5.2 Der Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, höhere Gewalt und unverschuldete Nichtbelieferung seitens unserer Vorlieferanten berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
5.3 Wir sind in angemessenem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
5.4 Falls wir in Verzug geraten. ist der Käufer berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird innerhalb dieser Nachfrist dar Liefergegenstand durch uns nicht zum Versand gebracht, ist der Käufer berechtigt für diejenigen Teile zurückzutreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht abgesandt waren. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für den Käufer ohne Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt.
6. Abnahme des Liefergegenstandes
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Als Schadenersatz können pauschal 25 % der Auftragssumme gefordert werden. Dem Käufer steht dabei der Nachweis offen, dass dem Verkäufer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Entsteht dem Verkäufer im Einzelfall ein außergewöhnlich hoher Schaden, der die Schadenspauschale deutlich übersteigt, ist er zur Geltendmachung dieses Schadens berechtigt.
7. Gefahrenübergang
7.1 Leistungsort für unsere Lieferpflicht ist die jeweilige Betriebsstätte des vertragsschließenden Unternehmens. Die Versendung des Liefergegenstandes erfolgt auf Verlangen des Kunden. Die Wahl des Versandweges und –mittels ist, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, uns überlassen.
7.2 Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt auf Gefahr des Käufers. Verzögert sich die Absendung durch ein Verhalten des Käufers, so geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (bei Schecks bis zu deren vorbehaltloser Einlösung) unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.8.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der gelieferten Ware durch uns liegt kein Rücktritt, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der gelieferten Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
8.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte geltend
machen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
9. Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung
9.1 Der Käufer hat den Liefergegenstand nach Eingang unverzüglich mit der ihm unter den gebotenen Umständen zumutbaren Sorgfalt zu untersuchen und hierbei feststellbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Zeigt sich später ein zunächst nicht feststellbarer Mangel, so ist dieser unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterlässt der Käufer die Rüge, so gilt die Lieferung als genehmigt.
9.2 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Neulieferung berechtigt.
9.3 Für gebrauchte Gegenstände wird keine Gewährleistung übernommen. Schäden durch unsachgemäße Behandlung unterliegen nicht unserer Gewährleistungsverpflichtung.
9.4 Sofern von Seiten des Käufers oder von Seiten Dritter - ohne unsere Zustimmung - Eingriffe in die von uns gelieferten Produkte vorgenommen werden, insbesondere Instandsetzungen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt, angebaut oder mit unseren Produkten betrieben werden, leisten wir nur dann Gewähr, wenn der Käufer nachweist, dass der Eingriff den aufgetretenen Fehler nicht verursacht hat.
9.5 Verweigern wir die Mängelbeseitigung oder Neulieferung, wird sie für den Käufer unzumutbar oder schlägt sie fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
9.6 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind andere oder weitergehende Ansprüche auf Gewährleistung, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
9.7 Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden oder der Käufer Schadensersatz wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend macht. Beim Fehlen zugesicherten Eigenschaften können Schadensersatzansprüche aber nur insoweit geltend gemacht werden, als die Eigenschaftszusicherung das Folgeschadenrisiko erfasst und der eingetretene Schaden auf ihrem Fehlen beruht.
9.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang (Ziff. 7). Soweit der Liefergegenstand seitens unseres Vorlieferanten mit einer längeren Gewährleistungspflicht geliefert wurde, gilt diese einschließlich des im Verhältnis zum Vorlieferanten vereinbarten Fristbeginns und Fristendes auch zwischen uns und dem Käufer.
9.9 Von den vorstehenden Regelungen bleiben Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
10. Teilunwirksamkeit, Schriftform
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
und anzuwendendes Recht
11.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist der Sitz des vertragschließenden Unternehmens unserer Gruppe, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt.
11.2 Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz des vertragsschließenden Unternehmens Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
11.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) Ist ausgeschlossen